Eigentümerrechte achten!

Aktuell erhalte ich extrem viele Mails von Menschen, die befürchten, dass Großkonzerne – etwa Lebensmittel- oder Immobilienhändler — das Thüringer Agrarland in 20 Jahren unter sich aufgeteilt haben. Sie fordern vom Landtag und von mir als Abgeordneten Entscheidungen. Leider hat die Thüringer Landesregierung mit dreijähriger Verspätung im Dezember 2023 den im Parlament nicht zustimmungsfähigen Entwurf eines Agrarstrukturgesetzes vorgelegt. Gemäß des Ergebnisses verfassungsrechtlicher Begutachtung verstieß das Papier der Landesregierung vielfach gegen geltendes höherrangiges Recht. Deshalb teilten auch der Thüringer Bauernverband, der Genossenschaftsverband — Verband der Regionen sowie die Familienbetriebe Land & Forst Sachsen und Thüringen die Meinung, dass bezüglich einer Agrarstruktur in Thüringen weiterhin Diskussionsbedarf besteht. Als Liberale vertreten wir die Position, dass es in der Verantwortung und Freiheit des Eigentümers einer Sache oder eines Grundstücks liegt, zu entscheiden, was mit dem Eigentum geschehen soll. Es sollte den Staat nicht kümmern, ob ein Grundstück bewirtschaftet, brach liegen gelassen oder eben verkauft wird und wenn an wen. Auch allgemein bekannt ist aber das grundlegende Misstrauen von Linken und Grünen in der Thüringer Landesregierung gegen Eigentum in jedweder Form. Während der Debatten im Landtag und Landwirtschaftsausschuss hatte ich den Eindruck, dass sie im Geiste der sozialistischen Bodenreform und dem Duktus „Junkerland in Bauernhand“ den Staat als einzig legitimen Verteiler von Boden ansehen.