Modernes Versammlungsrecht

Der Freistaat Thüringen hat mit der Föderalismusreform die Gesetzgebungskompetenz für das Versammlungsrecht übertragen bekommen – ein Thüringer Versammlungsgesetz gibt es bis heute aber nicht. Deshalb gilt das veraltete Bundesversammlungsgesetz. Die FDP legte nun den Gesetzentwurf für ein neues Thüringer Versammlungsgesetz vor. Dieses verbessert unter anderem den Schutz der Presse. Für uns als Freie Demokraten muss es das Ziel sein, dass jeder, der eine Versammlung abhalten möchte, das Versammlungsgesetz nur aufzuschlagen braucht und weiß, was er zu tun und zu lassen hat. Es muss nicht jede einzelne Entscheidung zum Versammlungsgesetz in Gesetzesform gegossen werden, aber es sollte dem Gesetzgeber möglich sein, im Gesetz grundlegende Entscheidungen zu regeln. Und das ist bisher nicht der Fall. Reformiert haben möchte die FDP zum Beispiel das Verbot der Uniformierung. In § 3 des aktuell in Thüringen geltenden Bundesversammlungsgesetzes heißt es: „Es ist verboten, öffentlich oder in einer Versammlung Uniformen, Uniformteile oder gleichartige Kleidungsstücke als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung zu tragen.“ Ausnahmen davon gelten nur für Jugendorganisationen. Wenn also zum Beispiel am Christopher-Street-Day mehrere Leute das gleiche Shirt in Regenbogenoptik tragen, würden sie gegen den § 3 verstoßen.