Bürokratieabbau im Baubereich

Somit wird sich nun das Plenum erneut mit diesem Lehmbauantrag befassen. Der Infrastrukturausschusses fordert die Landesregierung auf, in die Novellierung der Thüringer Bauordnung die Liberalisierung des Lehmbaus mit Lehm aus der Baugrube — wofür es ja kein Prüfzeichen geben kann – aufzunehmen. Voraussetzung: Der Baugrundgutachter muss die Eignung des Materials feststellen und in der Bauüberwachung / Bauleitung muss durch geeignete Prüfverfahren die Einhaltung der der Statik zugrunde liegenden Druckfestigkeit nachgewiesen werden. Das soll dann einer bauartbezogenen Sondergenehmigung gleichgestellt werden und spart einen abschreckenderen Beantragungsweg ein. Das ist liberale Handschrift zum Bürokratieabbau.