DDR-Unrecht anerkennen

Es kann nicht darum gehen, Unrecht zu bereinigen, wie es im Gesetz heißt. Es muss vielmehr darum gehen, geschehenes Unrecht anzuerkennen und zu lindern. Es gibt einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Den Opfern bleibt nach wie vor der Zugang zur Wiedergutmachung verwehrt, auch denen, die gesundheitliche Schäden aus politischer Verfolgung in der DDR davongetragen haben.  Das Unrecht der DDR-Diktatur kann nicht wieder gut gemacht werden. Aber man muss den Betroffenen helfen. Sachlich und mit Herzblut.