Mobiles Schlachten erlaubt

Das erspart Tieren lange Transporte und senkt die Abhängigkeit unserer Landwirte von Schlachthöfen außerhalb des Freistaats. Der Thüringer Landtag hat auf Initiative der FDP außerdem beschlossen, mobile Schlachtungsmethoden zu fördern sowie landeseinheitlich zu regeln. „Es geht um die Wurst, und das gleich im mehrfachen Wortsinne“, sagt Dirk Bergner, agrarpolitischer Sprecher der FDP. „Wir wollen die Wertschöpfung vor Ort stärken. Wir wissen aber auch um den Herzenswunsch vieler Verbraucher, dass die Thüringer Rostbratwurst tatsächlich aus heimischem Fleisch hergestellt wird.“ Es sollen Schlachtungsmethoden zur Anwendung kommen, die fürs Schlachtvieh vergleichsweise stressfrei sind. Laut Bauernverband werden aufgrund mangelnder Kapazitäten rund 70 Prozent der in Thüringen gezüchteten Schweine außerhalb des Freistaates geschlachtet. Insbesondere kleinere und mittelständige Betriebe äußern ein großes Interesse an mobilen Schlachtungsmöglichkeiten. Dieser FDP-Antrag gehört zu einer umfänglichen landwirtschaftlichen Initiative der FDP unter dem Titel „Wer das Land ernährt, verdient Respekt“. Nun ist die Landesregierung gefordert, ein landesweit einheitlich anwendbares und rechtssicheres Genehmigungsverfahren für mobile und teilmobile Schlachtungen zu erarbeiten. Außerdem hat sie sich für dafür einzusetzen, dass entsprechende Fördermöglichkeiten für diese Schlachtungen in der ELER-Verordnung (EU-Recht) verstetigt werden. Hintergrund: Mobile Schlachtungen erfolgen gewerblich. Es handelt es sich bei ihnen also nicht um klassische Hausschlachtungen, bei denen das Fleisch im Haushalt des Tierbesitzers verwendet wird.