Wärmeplanung fördern

Aus 29 Jahren ehrenamtlicher Kommunalpolitik weiß er, dass sehr viele Kommunen nicht in der Lage sein werden, den finanziellen Aufwand für die klimaorientierte Sanierung der Rathäuser, Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser, Feuerwehren und sonstigen kommunalen Immobilien zu stemmen. Auch werden sehr viele Kommunen nicht in der Lage sein, das Geld für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung aufzubringen. „Die kommunale Wärmeplanung ist bislang keine kommunale Pflichtaufgabe.  Soll sie zu einer solchen erhoben werden, müssen der Umfang und das Mindestmaß einer Ausgestaltung der kommunalen Wärmeplanung klar definiert werden“, so Bergner. Während in größeren Städten zumeist Stadtwerke dies bereits aus eigenem wirtschaftlichen Interesse heraus leisten, bestehen im ländlichen Raum dafür fast nirgendwo Kapazitäten. „Wenn also der Gesetzgeber die Kommunen zur kommunalen Wärmeplanung verpflichtet, muss er sie im Sinne des Konnexitätsprinzips auch entsprechend ausstatten, so dass sie diese Leistungen beauftragen zu können.“ In der Ermittlung des Kommunalen Finanzbedarfs als Grundlage in Thüringen sind zumindest dafür explizit keine Mittel ausgewiesen. Gleiches gilt auch, will man per Gesetz Kommunen verpflichten, den Heizenergieverbrauch der Gebäude im Gemeindegebiet zu ermitteln und zu dokumentieren. Selbst wenn der Gesetzgeber auf die dann gebotene Idee käme, den Kommunen diesen irrsinnigen Aufwand aus dem Steuersäckel zu erstatten, wird das dafür notwendige Personal nicht verfügbar sein, fürchtet Bergner.