Walderhalt hat Vorrang

Deshalb werde ich niemals dem Bau von Windenergieanlagen im Wald zustimmen. Denn die Thüringer Landesregierung bleibt weiter den schlüssigen Beweis für den nachhaltigen Nutzen von Windkraftanlagen im Wald schuldig. Für mich gilt damit  nach wie vor § 24 des Thüringer Waldgesetzes, in dem es heißt: „Die Stabilität der Waldbestände ist vor dem Hintergrund des Klimawandels zu sichern.“ Vernunftkraft, der Thüringer Landesverband Energiepolitik mit Vernunft e. V., formulierte in seinem Schreiben im Anhörungsverfahren trefflich: „Das gesamte hochkomplexe Wald-Öko-System muss geschützt werden. Dazu zählen der Gesamtflächenschutz, der Waldwasserschutz, der Brandschutz, der Lärm- und Immissionsschutz, der Waldbodenschutz und das Verbot von Schad- und Fremdstoffen im Wald. Mit dem Bestreben der Errichtung von Windenergieanlagen im Wald wird gegen all diese notwendigen Schutzziele verstoßen.“ Richtig!